Unterrichtsorganisation

 

 

Öffnungszeiten von 07:30 Uhr bis 13:20 Uhr

 

Tagesrhythmus

 

07:30 Uhr - 07:40 Uhr offener Anfang


07:40 Uhr - 08:25 Uhr 1. Unterrichtsstunde
08:25 Uhr - 08:40 Uhr Frühstückspause
08:40 Uhr - 09:25 Uhr 2. Unterrichtsstunde
09:25 Uhr - 09:40 Uhr Aktivpause
09:45 Uhr - 10:30 Uhr 3. Unterrichtsstunde
10:30 Uhr - 10:35 Uhr kleine Pause
10:35 Uhr - 11:20 Uhr 4. Unterrichtsstunde
11:20 Uhr - 11:40 Uhr Mittagspause
11:45 Uhr - 12:30 Uhr 5. Unterrichtsstunde
12:30 Uhr - 12:35 Uhr kleine Pause
12:35 Uhr - 13:20 Uhr 6. Unterrichtsstunde

 

 

 

Informationen zur Aufsicht


Jede Schule muss alles in ihrer Macht stehende tun, um Gefahren oder gar Verletzungen von den ihr anvertrauten Kindern abzuwenden.

 

Ihr Kind ist während des stundenplanmäßigen Schulaufenthalts von Lehrkräften beaufsichtigt. Die Aufsicht beginnt mit Eintreffen der Buskinder durch die pädagogische Mitarbeiterin. 7.30 Uhr übernimmt die Aufsicht die Klassenleitung bzw. die Lehrkraft, die in der ersten Stunde die Klasse unterrichtet. Um 7:40 Uhr beginnt der Unterricht.


Eltern die ihre Kinder so frühzeitig auf den Schulweg schicken, dass sie vor 7.30 Uhr auf dem Schulgelände eintreffen, müssen sich darüber bewusst sein, dass erst ab 7.30 Uhr eine Aufsicht in der Schule anwesend ist.


Da die Aufsicht führenden Kolleginnen nicht an allen Stellen gleichzeitig sein können, gilt der Grundsatz: Die Kinder müssen sich beaufsichtigt fühlen. Das ist dann gewährleistet, wenn die Kinder entweder nach aktuellem Anlass, ansonsten monatlich, zum Verhalten in der Schule und auf dem Schulhof belehrt werden und den Schülerinnen und Schülern bekannt ist, dass eine oder mehrere Personen sie beaufsichtigen.

 

Aufsichtspflichtig ist zunächst die Lehrerin oder pädagogische Mitarbeiterin der die Kinder anvertraut sind. Außerdem besteht aber auch Aufsichtspflicht des übrigen Schulpersonals, soweit sich die Notwendigkeit aus den Umständen ergibt z.B.: bei Raufereien.

 

Der Unterricht endet 13.20 Uhr und damit die Aufsicht in der Schule. Da die Kinder angewiesen werden, die Schule nach dem Ende des Unterrichts sofort zu verlassen, muss keine Aufsicht nach dem Unterrichtsende geleistet werden.
Auch wenn sich die wöchentliche Gesamtaufsichtszeit der einzelnen Kollegin deutlich erhöht, zumal sich zusätzlich die angesetzten Zeiten durch Verzögerungen des Busses nicht selten verlängern, leistet die Schule aus Verantwortung den Kindern gegenüber die Busaufsicht. Welche darin besteht Schülerinnen und Schüler vom und zum Bus zu begleiten und bis zur Abfahrt des Busses zu beaufsichtigen. Neben den Busbelehrungen durch den Lehrer, haben auch sie als Eltern die Pflicht, Ihre Kinder über das richtige Verhalten im Bus zu belehren.

 

Bei schulischen Veranstaltungen, wie Wandertage, Sportfest, usw. sind ebenso die Lehrkräfte als Aufsichtspersonen zuständig, wobei hier gern Eltern als Unterstützung willkommen sind, um die Sicherheit Ihrer Kinder zu erhöhen.

Die Schule bzw. die Lehrkräfte werden sich bei Bedarf an Sie wenden.

 

Die Aufsichtspflicht beschränkt sich räumlich auf die schulischen Anlagen und den Ort der Schulveranstaltungen. Handlungen der Kinder außerhalb des schulischen Bereiches unterliegen nicht der Aufsichtspflicht der Schule. Das gilt auch, wenn sich die Kinder widerrechtlich vom Ort der Aufsichtsführung entfernen, sofern die Kollegin alles ihr zumutbare unternommen hat, das zu verhindern.

 

 

Schulfrühstück


Zur gemeinsamen Frühstückspause bleiben die Kinder in ihren Klassen. Das Frühstück ist für alle Kinder wichtig auch im Sinne der gesunden Ernährung. Es gibt jede Woche zusätzlich Obst und Gemüse, welches portionsfertig allen Kindern zur Verfügung steht. Bei der Mitgabe von Getränken sollte auf umweltfreundliche Verpackungen geachtet werden.

 

 

Schulspeisung


Schulspeisung bezeichnet die Versorgung von Schülern, Lehrerpersonal und sonstigen Beschäftigten mit warmen Hauptmahlzeiten. Zu den Zielen gehört es,eine vollwertige Nahrung anzubieten, gegebenenfalls mit mehreren Wahlmöglichkeiten und auch vegetarischer Kost. Bei Anmeldung über unsere Einrichtung erhält Ihr Kind eine Elterninformation,ein Anmeldeformular und einen Speiseplan mit einer Laufzeit von 4 Wochen aus dem es sein Wunschgericht auswählen kann.
Der Preis pro Essensportion beträgt 3,25 Euro.


Weitere Informationen bezüglich Abbestellungen, Abrechnung ect. können Sie dann der Elterninformation entnehmen.




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